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eRechnung für B2B-Umsätze ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen bei B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen ohne Zustimmung des Empfängers ausstellen und übermitteln. Alle Unternehmen müssen ab diesem Datum in der Lage sein, diese elektronischen Rechnungen zu empfangen, wobei ein E-Mail-Postfach ausreicht. Während einer Übergangsfrist bis Ende 2026 können Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate, wie PDF-Dokumente, verwenden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr gilt die Übergangsfrist bis Ende 2027.


Schauen Sie zum Thema eRechnungen den  Unternehmer-Chats vom 11. Juni in unsere Mediathek an. Katja Siegmund (ETL/Adhoga) gibt eine Zusammenfassung und weitere wichtige Tipps & Hinweisen. HIER geht´s zur Mediathek...
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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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