Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend
Für unsere Branche ergeben sich bis einschließlich 3.3.2022 keine Änderungen zu den aktuell geltenden Regelungen und es gilt !bei Unterschreitung der Überlastungsstufe die Regelungen lt. § 21
Vollständige Medieninformationen des Sächsischen Staatsministeriums mit den aktuell geltenden Regelungen
Ab 4.3.2022 wird die derzeit geltende Notfallverordnung entfallen und die neuen Regelungen werden wieder über die CoSchVO erfolgen.
Die wichtigsten Regelungen für unsere Branche , welche uns aus dem Entwurf und den ersten Medieninformationen vorliegen:
# für die Gastronomie und die touristische Beherbergung gilt statt 2G wieder die 3G-Regelung
# Clubs, Bars und Diskotheken können unter 2Gplus wieder öffnen- ohne Maske und Abstände
# Wegfall der Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen
# Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden diebundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Dasbedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich undmaximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastungund maximal 25.000 Zuschauer.
Vollständige Medieninformationen des Sächsischen Staatsministeriums
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