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Erste Information zu weiteren Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen ab 4.3.2022

Staatsregierung beschließt Anpassung der SächsischenCorona-Notfall-Verordnung: Gültigkeit  23.2.2022 - 3.3.2022

Für unsere Branche ergeben sich bis einschließlich 3.3.2022 keine Änderungen zu den aktuell geltenden Regelungen und es gilt !bei Unterschreitung der Überlastungsstufe die Regelungen lt. § 21

Vollständige Medieninformationen des Sächsischen Staatsministeriums mit den aktuell geltenden Regelungen

Hier zum Download

 

Ab 4.3.22 erfolgen weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen: »2Gplus ohne Abstandsregelung und Maskesetzt für die Clubbranche wichtiges Zeichen.«

Ab 4.3.2022 wird die derzeit geltende Notfallverordnung entfallen und die neuen Regelungen werden wieder über die CoSchVO erfolgen.

Die wichtigsten Regelungen für unsere Branche , welche uns aus dem Entwurf und den ersten Medieninformationen vorliegen:

# für die Gastronomie und die touristische Beherbergung gilt statt 2G wieder die 3G-Regelung

# Clubs, Bars und Diskotheken können unter 2Gplus wieder öffnen-  ohne Maske und Abstände

# Wegfall der Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen

# Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden diebundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Dasbedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich undmaximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastungund maximal 25.000 Zuschauer.

Vollständige Medieninformationen des Sächsischen Staatsministeriums

Hier zum Downlaod

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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