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Aktuelle CoronaSchutzVO ab 4. März

Das Kabinett hat in den Beschlüssen der MPK folgend Lockerungen für Sachsen beschlossen:

ab Freitag, 4. März gilt u.a.:

# Alkoholverbot für öffentliche Plätze entfällt
# Kontakterfassungspflicht in Gastro entfällt
# FFP2-Masken in Innenräumen bleibt
# Tagungen/ Messen und Kongresse unterliegen der 3G-Regel
# Clubs/Diskotheken unter 2G Plus ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkung
# Gastronomie: 3G & keine Einschränkung der Öffnungszeiten
# Beherbergung: 3G / Ferienwohnungen/Campingplätze keine Nachweispflicht

Die CoronaSchutzVerordnung gilt bis 19. März 2022. Wir stellen Ihnen umgehend die bewährte Übersicht der geltenden Regelungen im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Übersicht zu den aktuellen Regelungen / Verordnung /weitere Infos hier

Quelle: Medienservice Sachsen

Erstellt von Julia Bütner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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