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EU einigt sich auf Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act)

Die Europäische Union hat die Trilog-Verhandlungen zum Digital Services Act (DSA) abgeschlossen. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz sollen europaweit einheitliche Regeln für Online-Dienste wie z.B. Instagram, TikTok, eBay oder Expedia geschaffen werden. Die Verhandlungsrunde der EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments hatte sich nach einem 16-stündigen Verhandlungsendspurt in Brüssel auf einen Text für den Digital Services Act geeinigt, der noch vor dem Sommer endgültig beschlossen werden soll.

Das Gesetz für digitale Dienste bringt neue Regeln für Online-Plattformen bei deren Umgang mit illegalen Inhalten und Desinformation, für Werbe-Tracking und für deren Vorgehen in Krisenzeiten geben. So säumig man auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahrzehnten bei der Regulierung der boomenden Plattform-Branche auch war, ist der DSA global ein Ausrufezeichen – denn weder in den USA noch in China, wo die größten Plattformkonzerne ihren Sitz haben, gibt es ein vergleichbares Regelwerk. „Eine historische Einigung“ nannte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Entwurf. Bereits vor einigen Wocheneinigten sich Verhandler:innen auf das Digitale-Märkte-Gesetz, nun ist auch der zweite Teil des Zwillingsvorhabens fertig.

Das Digitale-Dienste-Gesetz macht Plattformen zahlreiche Auflagen unter anderem in Sachen Transparenz, Empfehlungsalgorithmen, Beschwerdemöglichkeiten, Löschgeschwindigkeit illegaler Inhalte sowie Aufsicht und Kontrolle. Details dazu finden Sie hier… Der beschlossene Text zum Konsens der finalen Trilog-Runde muss noch juristisch geprüft und formal vom Rat der EU und dem EU-Parlament angenommen werden. Nach einer Übergangsfrist sollte das Paket dann im kommenden Jahr (2023) in Kraft treten.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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