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Die Mindestlöhne in der EU sollen künftig nach einem einheitlichen Verfahren festgesetzt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Darauf haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament in dieser Woche geeinigt. Der Kompromiss sieht vor, dass die Mindestlöhne mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden müssen – außer in Ländern, die eine automatische Indexierung nutzen (dort alle vier Jahre). Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter als Sozialpartner müssen an den Verfahren beteiligt werden. Kri¬te¬ri¬en wie Lebens¬hal¬tungs¬kos¬ten und Lohn¬ni¬veau sollen bei der Fest¬le¬gung der Höhe des Min¬dest¬lohns beach¬tet werden. Konkrete Vorgaben zur Mindestlohnhöhe enthalten die Pläne jedoch nicht.
Neben den Mindestlohnregelungen sieht die geplante EU-Richtlinie zudem vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten künftig Aktionspläne für eine Steigerung der Tarifbindung vorlegen sollen, sofern deren Quote unter 80 Prozent liegt. In Deutschland liegt die Tarifbindung laut Statistischem Bundesamt bei rund 44 Prozent – Tendenz zuletzt sinkend.
Eine formelle Bestätigung der neuen Regelungen durch Europaparlament und EU-Staaten steht noch aus. Die Richtlinie muss anschließend binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
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