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Internetplattformen wie Airbnb müssen Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über die von ihnen vermittelten Unterkünfte geben. Im Streit über Auskunftspflicht bei privaten Vermietungen hat der Europäische Gerichtshof den Brüsseler Behörden Recht gegeben.
In dem Urteil geht es konkret um eine Beherbergungssteuer in der belgischen Hauptstadtregion Brüssel, die auch für privat vermietete Wohnungen gilt. Die regionale Steuerbehörde hatte 2017 von Airbnb Auskunft über neun Unterkünfte verlangt, was das Unternehmen mit Verweis auf EU-Recht verweigerte. In diesem Streit gab der Europäische Gerichtshof jetzt den Brüsseler Behörden Recht.
In der Begründung des Gerichts heißt es, zwar gewähre die europäische Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr digitalen Dienstleistern weitreichenden Schutz vor Beschränkungen; das Steuerwesen sei davon aber ausgenommen. Auch eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit liege nicht vor. Dass digitale Vermittler wie Airbnb besonders stark davon betroffen seien, spiegele nur deren Marktanteil wider. Vergleichbare Abgaben wie in Brüssel gibt es etwa auch in Berlin.
„Der EuGH hat geurteilt, dass Airbnb & Co. sehr wohl gezwungen werden können, den Steuerbehörden detailliert Auskunft zu vermittelten Übernachtungen zu erteilen. Das bestätigt auch das Vorgehen der deutschen Steuerfahnder und ist ein wichtiger Beitrag zur Herstellung eines Level Playingfields“, begrüßte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA die Entscheidung)
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