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UPDATE: Fach- und Arbeitskräftezuwanderung - Beschluss der Bundesregierung

30.03.2023 | Bundesregierung beschließt vereinfachte Einwanderung von Fachkräften

In vielen Branchen fehlen Arbeitskräfte. Die Bundesregierung will Abhilfe schaffen. Es geht um eine vereinfachte Einwanderung von arbeitswilligen Nicht-EU-Bürgern. Mit einem Entwurf für ein reformiertes Fachkräfte-Einwanderungsgesetz hat das Kabinett am Mittwoch zudem ein Vorhaben auf den Weg gebracht, das Unternehmern helfen soll, die - mitunter verzweifelt - nach qualifizierten Mitarbeitern suchen.

Der Entwurf für das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz enthält neben verschiedenen Erleichterungen - etwa beim Familiennachzug und der Anerkennung von Berufsabschlüssen - die Einführung einer sogenannten «Chancenkarte» auf Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, die bei der Errechnung der Punktzahl berücksichtigt werden, zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.

Die «Chancenkarte» gibt qualifizierten Ausländern ein Jahr Zeit, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Damit sich die Jobsuchenden in dieser Zeit finanziell über Wasser halten können, bietet sie in dieser Zeit zudem Möglichkeiten für Probearbeit oder Nebenbeschäftigung.

Wer einen Abschluss hat, der in Deutschland anerkannt ist, soll laut Gesetzentwurf künftig auch in einem anderen qualifizierten Job arbeiten dürfen. Mehr lesen Sie HIER...

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Mittwoch, 29. März 2023 berät und entscheidet das Bundeskabinett über die geplante Reform der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung.
Das Vorhaben stellt aus unserer Sicht einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Zwar werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomie neue, zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und teilweise auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.

Bis zu einem funktionierenden Auslandsrecruiting ist noch ein weiter Weg. Wir kämpfen politisch dafür, dass dieser Weg konsequent beschritten wird: Mit arbeitsmarktorientierten Gesetzen, aber auch mit funktionierenden Behörden und unbürokratischen Visaverfahren, guten Deutschkursen und professioneller Arbeitsvermittlung, Willkommenskultur und Integration.

Aktuell gibt es viele Fragen, was den Gastgebern und Ihren Betrieben die geplante Reform konkret bringt. In einem umfangreichen FAQ-Katalog greift der DEHOGA diese Fragen auf und gibt klare Antworten.

Wie hilft die Reform bei der Gewinnung von Hilfskräften für die Saison?
Was muss ich als Betrieb beachten, wenn ich einen Bewerber mit einer sog. Chancenkarte beschäftigen will?
Welchen Vorteil bietet mir als Betrieb die neue Anerkennungspartnerschaft?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen zukünftig ausländische Studierende in Deutschland einen Nebenjob oder eine Ferienbeschäftigung ausüben?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie ab sofort hier auf der DEHOGA-Webseite.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns gern.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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