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FDP-Fraktion für Beibehaltung der 7%

Gute Nachrichten aus der Klausurtagung der FDP-Bundestagsfraktion in Dresden erreichten uns heute Morgen in Sachen 7%. Im Wortlaut des Beschlusses heißt es:

„Höhere (Steuer-)Belastungen machen es in der gegenwärtigen Situation für die Betriebe zusätzlich unnötig schwer, auch wenn es um eine Rückkehr zum Regelsteuersatz geht. Deshalb streben wir eine Verlängerung und Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gastronomiebetrieben und eine Verlängerung des Spitzenausgleichs bei der Strom- und der Energiesteuer an. Wir wollen hierüber nach Vorliegen der Steuerschätzung im November im Zuge der Haushaltsberatungen des Bundeshaushalts 2024 mit unseren Koalitionspartnern das Gespräch suchen und setzen uns dafür ein, dass wir uns gemeinsam dafür die finanziellen Spielräume erarbeiten.“

In der Augsburger Allgemeinen hatte sich bereits heute früh der FDP-Fraktionsvize Dr. Lukas Köhler für die Beibehaltung der 7% ausgesprochen: „Aus meiner Sicht braucht die Gastronomie jetzt dringend das Signal, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen über das Jahresende hinaus abgesenkt bleibt“, so Köhler. „Meiner Meinung nach sollten wir unbedingt vermeiden, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nun zum Todesstoß für viele Betriebe wird, die sich trotz all der schwierigen Umstände durchgekämpft haben.“ Eine Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz hält er in der aktuellen Situation für „Gift für die schwer gebeutelte Branche“. Er verwies darauf, dass auch Essen in Supermärkten und zum Mitnehmen mit dem ermäßigten Satz besteuert wird, genau wie ausgelieferte Gerichte. Warum Gerichte in der Gaststube mit 19 Prozent besteuert werden sollen, sei logisch nur schwer zu begründen. Köhler warnte zudem davor, dass sich nach den Preissteigerungen immer weniger Menschen den Restaurantbesuch leisten könnten.

Download: Positionspapier

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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