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Finanzminister Lindner unterstützt weiter unbefristet reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen

Bundesfinanzminister Christian Linder hat sich erneut für eine dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen ausgesprochen. Gegenüber dem Portal gastgeber.bayern sagte Lindner, dass er eine unbefristete Anwendbarkeit richtig fände. Diese Forderung hatte DEHOGA-Präsident Zöllick gerade erneuert.

Lindner sagte gegenüber dem Portal des DEHOGA Bayern: „Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun.“

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Am 28. Februar brachte die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ein und plädiert in der Drucksache 20/5810 dafür, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Als Gründe genannt werden die Bewahrung einer lebendigen und vielfältigen Restaurantkultur, die Bedeutung der gastronomischen Betriebe als unverzichtbare Treffpunkte sowie die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenfolgen und mit Blick auf die Situation in der EU, in der 23 der 27-EU Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.

Es zeigt sich: Unser Einsatz auf allen Ebenen wirkt. Seien Sie versichert, der DEHOGA wird weiterhin mit überzeugenden Fakten und Argumenten für die Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer in Gastronomie und Hotellerie kämpfen.

Zum vollständigen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes geht es HIER

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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