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Geldspielgeräte in Gaststätten und Hotels - Das gilt es zu beachten

Die Landesdirektion Sachsen ist die obere Glücksspielaufsichtsbehörde für den gesamten Freistaat Sachsen udn informiert, dass Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe in den Geldspielgeräte aufgestellt sind, einer Registrierungspflicht im zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystem OASIS haben. Sicher haben Sie diese Anschussmeldeung für Ihren Betrieb bereits vorgenommen.

Wenn nicht können Sie das HIER tun

HIER erhalten Gastgeber mit Geldspielgeräten in Ihren Betrieben weitere Informationen:
 

Hintergrund:

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum Schutze der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ist ein zentrales Spielform übergreifendes Sperrsystem eingeführt worden (OASIS) bei dem sich alle Betriebe in denen ein Geldspielgerät aufgestellt ist anmelden müssen.

Grundlage: §§ 8 bis 8d, § 23 i.V. § 2 Abs. 4 GlüStV 2021

Weitere Informationen erhalten Sie HIER
 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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