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Endlich haben Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium die lange erwarteten Referentenentwürfe für die geplante Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vorgelegt. Geplant sind Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, mit denen die im November in Eckpunkten der Ministerien bereits skizzierten Vorhaben (DEHOGA compact berichtete) in konkrete rechtliche Regelungen umgesetzt werden. Der DEHOGA ist im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten worden.
Fachkräfte – Erfahrungs- und Potenzialsäule
Der Fokus der Bundesregierung liegt insbesondere bei Fachkräften. Der DEHOGA hatte im Vorfeld medial sowie auch in direkten Gesprächen mit den beteiligten Ministerien darauf hingewiesen, dass der sehr enge, deutsche Fachkräftebegriff eine Erweiterung erfahren muss. Es gibt auch im Ausland Mitarbeiter mit wertvoller Berufserfahrung und guter Qualifikation, die jedoch nicht unserem deutschen Ausbildungssystem entspricht. Die Referentenentwürfe berücksichtigen dies im Rahmen der sog. Erfahrungssäule und der Potenzialsäule (= Chancenkarte). Die Erfahrungssäule knüpft an der Berufserfahrung an. Hier wird der DEHOGA sich dafür einsetzen, dass die Hürden, auch was die Entlohnung angeht, nicht zu hoch ausfallen. Im Rahmen der neuen Chancenkarte sollen Drittstaatler, die aufgrund ihrer Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alters eine Mindestpunktzahl erreicht haben, für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen und hier eine Beschäftigung suchen dürfen, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Für gastgewerbliche Arbeitgeber wichtig zu wissen: Mit der Chancenkarte ist nicht automatisch die Möglichkeit einer Beschäftigung verbunden. Eine Arbeitsgenehmigung wird anschließend an die Suche nur erteilt, wenn die Voraussetzungen für einen Anschlusstitel vorliegen. Das kann insbesondere bei Vereinbarung einer sog. Anerkennungspartnerschaft gegeben sein oder wenn der Bewerber in Deutschland eine Ausbildung beginnt.
Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation
Im Gastgewerbe fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern auch Mitarbeiter für Helfertätigkeiten. Darauf hatte der DEHOGA während der Meinungsbildung innerhalb der Regierung in den letzten Monaten unermüdlich hingewiesen. An zwei Stellen finden die Entwürfe zumindest einen vorsichtigen Einstieg:
Was fehlt?
Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung stellen einen wichtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung verbesserter Möglichkeiten des Mitarbeitergewinnung in Drittstaaten dar. Das begrüßt der DEHOGA, denn angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland sind Mitarbeiter aus dem Ausland ein unverzichtbarer Baustein im Rahmen einer umfassenden Arbeits- und Fachkräftesicherung – nicht nur für Hotellerie und Gastronomie, sondern für unsere gesamte Volkswirtschaft.
Allzu zaghaft fällt allerdings die Öffnung für un- und angelernte Mitarbeiter aus. Hier würden wir uns wünschen, dass die Idee der Westbalkanregelung auf weitere Staaten übertragen würde, z.B. auf Südostasien, Indien, die EU-Beitrittskandidaten und Kaukasus-Länder wie Georgien. Hier werden wir weiter auf sukzessive Regelungen drängen.
Eine weitere Leerstelle: Gesetz- und Verordnungsentwurf sehen materiellrechtliche Regelungen vor. Genauso wichtig für den Erfolg ist jedoch die Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren. Das ist den Ministerien offenbar bewusst, denn sie haben uns informiert, es werde parallel zum Gesetz- und Verordnungsverfahren mit Hochdruck daran gearbeitet, die Verfahren bei der Einreise so auszugestalten, dass diese „unter Berücksichtigung der begrenzten Kapazitäten der am Verfahren beteiligten Stellen zügig und effizient funktionieren“. Diesen Punkt wird der DEHOGA natürlich ebenfalls weiterhin im Blick behalten, genauso wie unsere Forderungen nach einer Unterstützung der Unternehmen bei Auslandsrecruiting.
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