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Insektenmehl im Essen / Kennzeichung in Speisekarte & Co.?

Immer wieder erhalten wir Nachfragen, ob und in welcher Form Insekten(mehl) in Speisen kennzeichnungspflicht sind. Mitglieder finden dazu viele wichtige Informationen und bald auch ein Merkblatt vom DEHOGA Bundesverband in "meinDEHOGA"/Merkblätter, Checklisten, Dokumente

Hintergrund:

Novel Food (Neuartige Lebensmittel) müssen zugelassen werden.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, die Verordnung (EU)2015/2283. Sie hat die „alte“ Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EG) Nr. 258/97) abgelöst, die seit 1997 galt und erstmals das Inverkehrbringen „neuartiger“ Lebensmittel von einer vorherigen wissenschaftlichen Sicherheitsprüfung und Zulassung durch den Gesetzgeber abhängig gemacht hatte.

Bis 1997 galt für alle Lebensmittel, dass sie – vorausgesetzt alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind eingehalten – in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmer und ohne vorherige Zulassung vermarktet werden durften. Ab 1997 waren dann neben gentechnisch veränderten Lebensmitteln auch

# Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur,
# Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind,
# bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten sowie
# Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt worden ist
# einem Zulassungserfordernis unterstellt, sofern sie nicht bereits vor 1997 in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt worden waren.

Neuartige Lebensmittel (Novel Food) sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

Lebensmittel ...

    ... mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur,
    ... aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen,
    ... aus Materialien mineralischen Ursprungs,
    ... aus Pflanzen oder Pflanzenteilen,
    ... aus Tieren oder deren Teilen,
    ... aus Zell- oder Gewebekulturen,
    ..., die durch ein neuartiges, nicht übliches Verfahren hergestellt wurden,
    ... aus technisch hergestellten Nanomaterialien,
    ..., die Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe sind,
    ..., die ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig gelten und nun in anderen Lebensmitteln verwendet werden sollen.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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