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Kabinett beschließt Eckpunkte zur Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung

Das Bundeskabinett hat am 30.11.2022 die lange erwarteten Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen und die vier beteiligten Minister Heil, Faeser, Stark-Watzinger und Habeck haben diese der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Eckpunkte sehen drei Säulen für die Erwerbsmigration vor: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Die Fachkräftesäule soll der wichtigste Weg bleiben. Daneben sind weitere Regelungen für die vorübergehende oder dauerhafte Zuwanderung für Tätigkeiten geplant, die keine akademische oder berufliche Qualifikation erfordern. Diese Schiene ist für das Gastgewerbe von besonders großer Bedeutung, da bei uns zunehmend auch Hilfskräfte und Aushilfen fehlen, insbesondere in der Saison.

In den Eckpunkten finden sich etliche Aspekte wieder, die der DEHOGA teils schon lange fordert und in den letzten Monaten in zahlreichen Gesprächen mit der Politik, den zuständigen Ministerien und der Bundesagentur für Arbeit verstärkt thematisiert und konkretisiert hat. Es sind allerdings auch noch viele Punkte offen. Insbesondere bei den Regelungen, die über die drei Säulen hinausgehen sollen, sind viele Pläne der Bundesregierung nur grob skizziert.

Download der Zusammenfassung

1. Die für Hotellerie und Gastronomie wichtigsten neuen Aspekte der drei Säulen:

Fachkräfte-Säule:
# Personen mit anerkannter Berufsqualifikation sollen in jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen arbeiten dürfen. Es gilt allein die Einschätzung des Arbeitgebers, ob die Fachkraft die Tätigkeit ausüben kann.
# Bei teilweiser Gleichwertigkeit der Qualifikation soll die Einreise und Beschäftigung als Fachkraft erfolgen können. Die volle Anerkennung soll innerhalb von drei Jahren nachgeholt werden können.
# Die Vorrangprüfung bei der Einreise zur Aufnahme einer Ausbildung wird abgeschafft.
# Bei Bildungsaufenthalten sollen Nebenbeschäftigungen bis zu 20 Stunden pro Woche ermöglicht werden.

Erfahrungs-Säule:
# Eine qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen soll mit zweijähriger Berufserfahrung ohne formale Anerkennung ermöglicht werden, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Herkunftsland absolviert wurde. Die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung mit einem deutschen Referenzberuf ist hier nicht erforderlich.
# Voraussetzung ist grundsätzlich ein Mindestgehalt von 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Das bedeutet für 2023: 39.420 € (alte Bundesländer) bzw. 38.340 € (neue Bundesländer) jährlich. Eine Abweichung von der Gehaltsschwelle nach unten ist bei Tarifbindung des Arbeitgebers möglich.
# Durch eine sog. Anerkennungspartnerschaft soll die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erst nach der Einreise und Beschäftigung möglich sein. Die Arbeitgeber unterstützen hier die Beschäftigten bei Anerkennung und Qualifizierung.

Potenzial-Säule:
# Eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems zur Arbeitsplatzsuche anhand der Kriterien Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter wird eingeführt.
# Während der Suche werden Möglichkeiten der Probebeschäftigung und der Nebenbeschäftigung geschaffen.

2. Für das Gastgewerbe wichtige weitere Regelungen unabhängig von der Qualifikation der Arbeitskräfte

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3. Werbemaßnahmen, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Drittstaaten

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Wie geht es jetzt weiter in Sachen Arbeitskräfte-Zuwanderung?

Die Eckpunkte gehen an vielen Stellen in die Tiefe und greifen Forderungen des DEHOGA auf. Sie lassen aber immer noch viele Fragen offen. Ein Gesetzentwurf, der weitere Klarheit bringen wird, ist für das erste Quartal 2023 angekündigt.
Bis dahin und natürlich auch im dann anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird der DEHOGA die nötigen Fragen stellen und weiter Verbesserungen einfordern. Dazu gehört insbesondere die Beschleunigung der Visa-Verfahren, will heißen, wir brauchen schnellere Antragsverfahren durch die deutschen Botschaften im Ausland.

Gern möchten wir auch unsere Mitglieder einbeziehen: Welche Punkte liegen Ihnen besonders am Herzen? Wo haben Sie Fragen? Welche Punkte sehen Sie kritisch?

Schreiben Sie dazu gerne an warden(at)dehoga.de. Wir werden Ihre Fragen und Anregungen in der DEHOGA-Lobbyarbeit sowie in den nächsten Ausgaben von DEHOGA compact aufgreifen.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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