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Kabinettsentwurf Mindestlohn und Mini-/Midijobs: Elektronische Arbeitszeitaufzeichnungspflicht gestrichen

Am Mittwoch (23.02.2022) hat das Bundeskabinett wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 € zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Die beiden Referentenentwürfe wurden zu einem einheitlichen Kabinettsentwurf zusammengeführt.

Schnelle und Konsequente Gegenwehr der Wirtschaft zeigt ERFOLG: Die im Referentenentwurf enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung für Mini- und Midijobber wurde komplett gestrichen wurde. Mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratielasten wurden damit abgewehrt.

Nichts geändert hat sich dagegen an der erhöhten Personalkostenbelastung von bis zu 8 Prozent bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber. Hier muss weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden.

DEHOGA befürwortet eine Erhöhung der Minijobgrenze bereits zum 1. April 2022 als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung in der Sommersaison. Dazu wird es zeitnah entsprechende Stellungnahmen durch DEHOGA an das BMAS geben.

In der Interviewreihe "Auf einen Espresso…" des ETL Adhoga spricht Christian Schindler über die vermeintlichen Vorteile des Beschäftigungsverhältnisses Minijob in der Gastronomie, ihre Kehrseiten sowie Alternativen für Betriebe im Gastgewerbe. Die von der Politik angedachte Erhöhung der Verdienst-Obergrenze hält er für einen Tropfen auf den heißen Stein.

HIER können Sie das Interview und weitere Beiträge der ETL Adhoga anschauen
 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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