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Klare Forderung: Sonderregelung zum Einsatz ausländischer Arbeitskräfte muss auch für Gastgewebe gelten

Der Einsatz ausländischer Aushilfen muss auch in Gastronomie und Hotellerie möglich sein.

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für den Einsatz von Aushilfen aus dem Ausland an deutschen Flughäfen angekündigt. „Wir gehen fest davon aus, dass diese Sonderregelung auch für Branchen mit Personalnotstand, wie das Gastgewerbe möglich werden,“ sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Sachsen (DEHOGA Sachsen).


„Es ist unglaublich, dass unterstützt durch die Regierung Urlauber ins Ausland gebracht werden, und in heimischen Tourismusbetrieben müssen Gäste und Reservierungen abgelehnt werden, weil Personal fehlt,“ so Klein weiter.


Mit Blick auf die sächsischen Unternehmer, die überall im Land Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und hier ihre Steuern zahlen, ist diese einseitige Ermöglichung nicht nachvollziehbar. Der Fachverband fordert gleiches Recht für alle, die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland muss auch für gastgewerbliche Betriebe eins zu eins vereinfacht werden.
Die Branche kämpft aktuell besonders mit einem akuten Personalmangel und zugleich unüberwindbaren bürokratischen wie finanziellen Hürden bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem nicht-europäischen Ausland.

Die Regierung hat mit der Entscheidung bewiesen, dass sie schnell reagieren und handeln kann. „Aber dann bitte auch und insbesondere für die hiesigen Unternehmer,“ sagt Axel Klein.

 Was wir von der Politik jetzt konkret erwarten: DEHOGA-Forderungen Fach- und Arbeitskräftesicherung

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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