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Kritik aus Wirtschaft wirkt: Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutz

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutz-Gesetz der Bundesregierung am vergangenen Freitag die Zustimmung verweigert. Nach deutlicher Kritik der Wirtschaft, darunter auch von uns, haben die CDU-CSU-regierten Länder so eine Überarbeitung im Vermittlungsausschuss erzwungen.

Mit dem geplanten Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern werden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen, zum Beispiel Betrügereien und Korruption, anzeigen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein.

Wirtschaft und Unionsparteien kritisieren am bisherigen Gesetzentwurf insbesondere, dass Deutschland in einigen Punkten über die ohnehin schon hohen Anforderungen der EU-Richtlinie noch hinausgeht. Das betrifft z.B. die Vorgabe, dass nach den Vorstellungen der Ampel ab 2025 auch anonyme Meldungen und eine anonyme Kommunikation mit der Meldestelle verpflichtend werden sollen. Schätzungen zufolge entstehen dadurch Mehrbelastungen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr.

Über das Ergebnis im Vermittlungsausschuss und in der Folge eventuelle Umsetzungshilfen werden wir Sie natürlich informieren. Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie die in der EU-Richtlinie vorgesehene Meldestelle dann im Unternehmen umgesetzt wird, denn auch hier drohen bei Verstößen Bußgelder.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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