Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Änderungen der Verordnung ab 6. Februar & KUG verlängert bis 30. Juni

Sachsen - Erste Infos zur neuen NotfallVO

In der Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung teilte Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, folgende Änderungen mit:


# Alkohlverbotszonen sind nicht mehr verpflichtend - können jedoch weiterhin durch regionale Behördern festgelegt werden
# Hotspotregelung wird aufgehoben - d.h. keine Schließung der Gastronomie bei steigender Infektion
# Keine Kontaktdatenerfassung bei Angeboten unter 2G Plus
# 2G-Nachweis kann ersetzt werden bei Jugendlichen unter 18

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungsgrenze (weniger als 1.300 Kankenhaus-, 420 Intensivbetten belegt)
# 2G in Gastronomie
# keine Sperrstunde (22.00 Uhr Regelung entfällt)
# nicht-touristische Übernachtungen unter 3G (touristische Übernachtungen: 2G Plus)

Sobald die Notfall-VO veröffentlicht wurde, werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen

Quelle: Medienservice Sachsen

Bund - KUG-Regelung verlängert bis 30.06.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute angekündigt, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni dieses Jahres zu verlängern. Die erleichterten Bedingungen wären sonst am 31. März ausgelaufen.

Verlängert wird auch die mögliche Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Bezugsmonat.

Quelle: Medienservice Sachsen

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern