Hotline für Gäste & Gastgeber
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BMF-Schreiben mit Vereinfachungsregelung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen veröffentlicht. Darin heißt es:
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.
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