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Wie berichtet, haben sich die Koalitionäre im Rahmen des Entlastungspakets vom 3. September darauf verständigt, dass die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants noch ein weiteres Jahr gelten sollen.
Das entsprechende Änderungsgesetz wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 21. September beschlossen. Auch der Haushaltsausschuss hat sich für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden."
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