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Der geplante Anstieg des Mindestlohns im Januar 2024 kommt nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) zu früh.
„Der Dehoga hatte in der Anhörung angeregt, die nächste Mindestlohnerhöhung erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen – also zwei Jahre nach der außerplanmäßigen Erhöhung auf 12 Euro und damit im ursprünglich vorgesehenen Rhythmus“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands, Ingrid Hartges, auf Anfrage der ahgz. „Das hätte den Betrieben, die in den letzten Monaten laut Dehoga-Umfrage von Anfang April bereits Personalkostensteigerungen von durchschnittlich 21,5 Prozent zu verkraften hatten, etwas Luft verschafft.“ HIER mehr lesen...
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