Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung 18.3. bis 25.5.2022
wichtigste Punkte:
# Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test in Anspruch zu nehmen
# Hygienekonzept/Gefährdungsbeurteilung | regionale Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren sind zu berücksichtigen
# Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Homeoffice)
# Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz)
# Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu
Gültigkeit: 18.3.2022 bis 25.5.2022
Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) als PDF
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