Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

CoronaArbeitsschutzVO erfordert Gefährdungsbeurteilung im Betrieb - DEHOGA Sachsen Arbeitshilfen zum Download

Arbeitshilfen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Betrieb finden DEHOGA Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf unserer Homepage

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung 18.3. bis 25.5.2022

wichtigste Punkte:

# Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test in Anspruch zu nehmen

# Hygienekonzept/Gefährdungsbeurteilung | regionale Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren sind zu berücksichtigen

# Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Homeoffice)

# Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz)

# Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu


Gültigkeit: 18.3.2022 bis 25.5.2022

Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) als PDF
 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern