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Neue Mehrwegangebotspflicht seit 1. Januar 2023: Was Gastronomen jetzt wissen müssen

UPDATE:

Merkblatt und Hinweisschilder zur Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen stehen ab jetzt in "mein DEHOGA" Merkblätter zum Downlod zur Verfügung.

HIER in "meinDEHOGA" anmelden

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Ab 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird.  

Auf der Website des DEHOGA Bundesverbands haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Merkblätter zu den verschiedenen Aspekten der Mehrwegangebotspflicht – von Mehrweg-Poolsystemanbeitern bis hin zu Hygieneaspekten – zusammengestellt. Über diesen Link gelangen Sie zur entsprechenden Seite...

Zur aktiven Kommunikation an die Gäste wollen wir Sie zudem mit passenden Hinweisschildern unterstützen. Diese befinden sich aktuell noch in der Entwicklung und werden Anfang der nächsten Woche zur Verfügung stehen.

Viele Betriebe vermeiden bereits Einwegartikel und setzen Alternativen zu Plastikprodukten ein. Die neue Verpflichtung, dass Restaurants, Caterer, Imbisse und Cafés ihren Gästen ab 2023 bei der Verwendung von sogenannten "Einwegkunststofflebensmittelverpackungen" oder "Einweggetränkebechern" alternativ eine Mehrwegvariante anbieten müssen, ist für unsere Branche jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Jetzt kommt es darauf an, möglichst praktikable, attraktive und kostengünstige Lösungen zur Umsetzung der neuen Regelungen zu finden. Das betrifft insbesondere auch die Rücknahme von Mehrwegverpackungen.

Wir haben mit verschiedenen Partnern Kooperationsmöglichkeiten und smarte Angebote für unsere Mitglieder entwicklet. Mehr dazu erfahren Sie im Unternehmer-Chat am Dienstag, 10.01. um 10 Uhr. Der Mitschnitt steht Ihnen 4 Wochen in unserer Medaithek zur Verfügung.

Es gilt zudem, schnellstmöglich für Rechtsklarheit zu sorgen. Es gibt noch viele offene Fragen. Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder einen abgestimmten „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ unter Federführung des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeiten. Mit einer Veröffentlichung ist frühestens im Februar 2023 zu rechnen.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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