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Neue Rechtsprechung zum Beweiswert der AU-Bescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann, etwa bei einer auffälligen zeitlichen Nähe zur Kündigung. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen die Krankmeldung anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern, sofern der Verdacht besteht, dass die AU-Bescheinigung anlassbezogen ausgestellt wurde.

Die AU-Bescheinigung allein reicht dann nicht mehr als Beweismittel. Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankung auf andere Weise nachweisen, etwa durch detaillierte Angaben zu Symptomen oder durch Zeugenaussagen des Arztes. Diese Entscheidungen bieten Arbeitgebern neue Ansätze, um bei verdächtigen Krankmeldungen vorzugehen, erfordern jedoch sorgfältige rechtliche Prüfung. Mehr lesen Sie in „meinDEHOGA“/Arbeitsrecht

Quelle: Personalwirtschaft.de

Erstellt von Luis Rudolph DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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