Hotline für DEHOGA-Mitglieder

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Neue Verordnung - Regelungen ab 6.2.2022

Folgende Änderungen beinhalten die neue Verordung:


# Alkohlverbotszonen sind nicht mehr verpflichtend - können jedoch weiterhin durch regionale Behördern festgelegt werden
# Hotspotregelung wird aufgehoben - d.h. keine Schließung der Gastronomie bei steigender Infektion
# Keine Kontaktdatenerfassung bei Angeboten unter 2G Plus
# 2G-Nachweis kann ersetzt werden bei Jugendlichen unter 18

Regelungen bei Unterschreitung der Belastungsgrenze (weniger als 1.300 Kankenhaus-, 420 Intensivbetten belegt)
# 2G in Gastronomie
# keine Sperrstunde (22.00 Uhr Regelung entfällt)
# nicht-touristische Übernachtungen unter 3G (touristische Übernachtungen: 2G Plus)

Notfallverordnung vom 6.2. bis 6.3.2022

DEHOGA Übersicht zu den geltenden Regelungen befindet sich zeitnah zum Download im Mitgliederbereich

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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