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Neues Infektionsschutzgesetz: Bundesrat stimmt Corona-Regeln zu

Der Bundesrat hat am Freitag, 16.09.2022 die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Danach gelten vom 1. Oktober bis 7. April neue Corona-Auflagen, die die Bundesländer in eigener Verantwortung nutzen können (DEHOGA compact berichtete). Dazu gehören Maskenpflichten gegebenenfalls auch für Hotels und Restaurants mit Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene. Bei einer regional ernster werdenden Corona-Lage und einer Gefahr für das Gesundheitssystem wie die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen beschließen. Die unionsgeführten Bundesländer gaben zuvor ihren Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz auf. Die von ihnen kritisierten Regeln für Schüler wurden entschärft. Thüringen stimmte den neuen Regeln dagegen mit Blick auf die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht zu. Für das Gastgewerbe kommt es nun wieder einmal auf die Auslegung und Umsetzung der Länder an. Klarstellungen insbesondere zu den Kriterien, ab wann welche Maßnahmen gelten, sind – wie vom DEHOGA mehrfach gefordert – dringend notwendig. Zudem muss geregelt werden, dass und wie Unterstützung im Fall der Fälle gewährt wird.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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