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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“)

Der Bundestag hat am 08.09. die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen („Heizungsgesetz“). Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können.

Mit dem Gesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 zuerst in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird.

Die wichtigsten Inhalte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes:

# In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

# Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es mehrjährige Übergangsfristen.

# Öl- und Gasheizungen, die noch ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, müssen ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von „grünen“ Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1.1.2029 15%, ab dem 1.1.2035 30% und ab dem 1.1.2040 60%.

# Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch können die Eigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

# Für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. Alle Antragsteller können eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70%. Dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert, die gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 inkrafttreten soll.

Nach dem Bundestagsbeschluss geht das Gesetz jetzt in den Bundesrat. Ende September könnte das Gesetz dann die Länderkammer passieren.

Weitere Informationen und einen „Heizungswegweiser“,  finden Sie unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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