Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend
Die Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021.
Gastronomie:
Mögliche Öffnung Innengastronomie ab einer Inzidenz von weniger als 50
Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 - 5 Werktage unter 50 - Öffnung am übernachsten Tag (5 plus 2 Regelung)
touristische Übernachtungen in Hotels:
Ab einer stabilen Inzidenz unter 50 (d.h. 5 Werktage + 2 Tage) sind touristische Übernachtungen in Hotels erlaubt. Zum Zeitpunkt der Anreise legen Gäste einen tagesaktuellen Test vor.
Ab dem 14. Juni 2021 sind – nach Aussage des Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus – touristische Übernachtungen auch ab einer stabilen Inzidenz unter 100 gestattet. Dies regelt die CoronaSchutzVerordnung, welche ab 14. Juni 2021 in Kraft tritt.
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