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Quarantäne-Regelung in Sachsen

Die Gesundheitsämter haben die Verfahrensweisen bei der Absonderung von positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen ab dem 28. März 2022 angepasst. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass die meisten sächsischen Gesundheitsämter nicht mehr individuelle Bescheide oder Informationen zur Absonderung versenden.

Zur Berechnung der Absonderungsdauer für positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen wurde ein sogenannter Quarantänerechner erstellt (HIER).

Darüber hinaus können Arbeitgeber der Kritischen Infrastruktur (DOWNLOAD Übersicht der Sektoren und Branchen) bei Bedarf infizierte Personen oder abgesonderte Kontaktpersonen arbeiten lassen. Dies muss gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt mittels des Formulars (HIER) angezeigt werden.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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