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Registrierungspflicht für alle Verpackungen - Registrierung bis 30.06.2022 erforderlich - DEHOGA-Merkblatt

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister gilt dann für alle Verpackungen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen.
 
Serviceverpackungen
Serviceverpackungen sind alle Verpackungen, die erst für die Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste bzw. Kunden im Restaurant, in der Gaststätte, im Hotel, im Imbiss und ähnlichen Betrieben befüllt werden.

Registrierung bis zum 30.06.2022 vornehmen
Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID besteht selbst dann, wenn die Betriebe ihre (verpackungsrechtlichen) Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert haben.
Auch wenn ausschließlich Serviceverpackungen in Verkehr gebracht und ausschließlich vorbeteiligt gekauft werden, müssen Sie sich daher im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.
 
Neues DEHOGA-Merkblatt zur erweiterten Registrierungspflicht (Mai 2022)
Der DEHOGA-Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ ein neues Merkblatt erstellt. Es enthält Informationen zur Registrierungspflicht sowie Links zu Hilfestellungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die unter anderem spezielle FAQs zu „Serviceverpackungen in der Gastronomie“ erstellt hat.

Das Merkblatt finden Mitglieder zum Download in "mein DEHOGA" und in den regelmäßigen Verbandsnachrichten.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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