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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung bis 28.Mai 2022 verlängert

Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.

Somit gelten bis 28.Mai 2022 weiterhin die  Basisschutzmaßnahmen. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen:

Download Corona Schutz Verordnung

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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