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Soforthilfe für Gaskunden: Gesetzentwurf liegt vor Dezemberabschlag soll Basis sein

Das Wirtschaftsministerium hat in dieser Woche den Gesetzentwurf für die bereits angekündigte Soforthilfe für Gaskunden veröffentlicht. Der Bund soll danach im Dezember einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen.

Der Entwurf weicht insofern von den Vorschlägen der Expertenkommission ab, als diese die Einmalzahlung auf Basis des der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde liegenden Verbrauchs empfohlen hatte. Dass nun für Gaskunden die für Dezember 2022 vereinbarte Abschlagszahlung als Basis dienen soll, soll die aktuellen, teilweise erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 berücksichtigen. Bei Fernwärme wiederum soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll. Die Abrechnung beziehungsweise Gutschrift soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen.

Der Entwurf soll am 2. November im Kabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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