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Freitag, 16. Dezember 2022
Auch der Bundesrat hat den Gesetzen mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom zugestimmt. Damit werden Haushaltskund:innen sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen - rückwirkend auch für Januar und Februar.
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Der Bundestag hat nun die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel beschlossen. Die Neuerungen sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren. Hier weiterlesen....
Ab dem 1. Dezember 2022 startet das Entlastungspaket für Strom- und Gaskunden. Die Laufzeit ist entsprechend der EU-Verordnung zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber verlängert werden. Die Bundesregierung hat jedoch festgelegt, dass sie längstens bis zum 30. April 2024 andauern darf.
# Gas- und Fernwärmepreisbremse ab März 2023 (rückwirkend für Januar und Februar)
# 80 Prozent zu 12 Cent/Kilowattstunde (Gas) und 9,5 Cent/Kilowattstunde (Fernwärme)
# 20 Prozent zum marktüblichen Preis
# Basis: der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023
# für Januar und Februar wird im März 23 ein Entlastungsbeitrag gezahlt
# Mieter erhalten Entlastungen über den Vermieter - Abrechnung prüfen!
# vom Dezemberabschlage für Gas- und Fernwärme sind KMU befreit
# 70 Prozent zu 7 Cent/Kilowattstunde (Erdgas) und 7,5 Cent/Kilowattstunde (Fernwärme)
# 30 Prozent zum marktüblichen Preis
# Basis: Jahresverbrauch 2021
# haben Erstattungsanspruch ggü Bund
# Antragstellung für Vorauszahlung ab Anfang 2023 möglich
# 80 Prozent zu 40 Cent/Kilowattstunde
# 20 Prozent zum marktüblichen Preis
# Basis: histor. (i.d.R. Vorjahres-)Verbrauch
# Entlastungsbeträge werden im März ausgezahlt
# 70 Prozent zu 13 Cent/Kilowattstunde zzgl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen
# 30 Prozent zum marktüblichen Preis
# Basis: histor. Verbrauch
# Entlastungsbeträge werden im März ausgezahlt
Die Ampelkoalition hat sich auf Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Ein Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht rückwirkende Entlastungen zum 1.1.2022 bis 1.12.22 vor.
Die Ampelkoalition hat sich auf Härtefallregelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geeinigt, die mit Öl oder Pellets heizen. Einem Eckpunktepapier zufolge, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen private Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1.1.2022 bis 1.12.22 finanziell entlastet werden. Rechnungen über Öl- oder auch Pelletkauf nach diesem Stichtag können nicht mehr eingereicht werden.
Maximal 2000 Euro pro Haushalt
Beantragt und abgewickelt werden kann das im jeweiligen Bundesland. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt.
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