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Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Registrierkasse / sofortige Abzugsmöglichkeit als Betriebsausgabe

Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung von Registrierkassen mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems können in voller Höhe und sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Mitglieder finden die Vereinfachungsregelung, die sich aus dem BMF-Schreiben vom 30. August 2023 ergeben unter „meinDEHOGA“/Merkblätter  (https://www.dehoga-sachsen.de/informationen/mitgliederbereich/)

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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