Hotline für Gäste & Gastgeber
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 verabschiedeten vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen (State aid temporary framework) bis zum 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) zu verlängern, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen.
Noch wichtiger für unsere Branche: Die Kommission hat außerdem beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden.
Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig:
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden. Die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission (bislang nur auf Englisch verfügbar) finden Sie HIER
Ergänzung (29.01.2021)
Das Bundeswirtschaftsminiterium hat zwischenzeitlich auch eine Pressemitteilung herausgegeben. Viele neue Informationen sind darin nicht enthalten. Hier lesen Sie mehr...
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