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Unsere UnternehmerInnen berichten zu den Kontrollen in der Gastronomie

Aus zahlreichen Zuarbeiten sowie Gesprächen mit Unternehmern aus der Gastronomie und Hotellerie möchten wir kurz infomieren, worauf in den aktuell durchgeführten Kontrollen in der Branche bezüglich der Einhaltung der Regeln laut Sächsischer Corona Schutz Verordnung geachtet wird.

1. Einlasskontrolle - Überprüfung des Status (2G)

2. Abgleich der vorgezeigten Dokumente (2G) mit Ausweisdokument

3. Vorhandensein von Piktogrammen zur visuellen Darstellung der Regelungen

4. vorliegendes Hygienekonzept

5. ist der im Hygienkonzept hinterlegte Ansprechpartner vor Ort - es können mehrere Ansprechpartner aufgeführt werden

6. Dokumentation und Durchführung der Testpflicht bei MitarbeiterInnen

In einigen Fällen wurden auch die Gäste aufgefordert, Ihre Nachweise vorzuzeigen.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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