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Die Bundesregierung hat ein viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vorgelegt.
Hintergrund
Prioritäres Ziel der Bundesregierung bleibt es, so die Gesetzesbegründung, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu wahren. Das Steuerrecht diene dabei als ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung der Konjunktur.
Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten. Dazu sollen Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin unterstützt werden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen wirtschaftliche und soziale Maßnahmen gebündelt werden.
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