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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 17. Dezember veröffentlichten Urteil die Klage eines schwäbischen Gastronomen und Rechtsanwalts zurückgewiesen, der eine Pflicht für fälschungssichere Kassen durchsetzen wollte.
Eine sogenannte "offene Kasse" ist in Deutschland weiterhin zulässig, allerdings muss eigentlich jede Transaktion vermerkt werden. Wer dagegen eine digitale Kasse betreibt, ist zum Schutz vor Manipulationen zum Einsatz einer sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtet.
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