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Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend für den Empfang von Rechnungen im unternehmerischen Verkehr, ohne Übergangsfrist. Dies betrifft alle inländischen Unternehmer, außer für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Während Rechnungen zunächst auch in Papierform oder als PDF ausgestellt werden können, wird ab 2027 die E-Rechnung zur Pflicht, sofern der Umsatz 800.000 Euro nicht übersteigt. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten, elektronischen Format wie ZUGFeRD oder XStandard vorliegen. Unternehmen müssen sich frühzeitig auf diese neuen Regelungen vorbereiten, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
Quelle: AHGZonline
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