Hotline für Gäste & Gastgeber
Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr
* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend
Der Bundesrat hat den von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher verabschiedet. Damit kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.
Mit dem Gesetzentwurf soll der Wegfall der EEG-Umlage vorgezogen werden zum 1. Juli 2022 (Artikel 1 des Gesetzentwurfs). Dies ist der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, so die Gesetzesbegründung. Die dauerhafte Finanzierung der EEG-Förderungen über den Energie- und Klimafonds soll in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms erfolgen. Artikel 2 des Gesetzentwurfs enthält die erforderlichen Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes, damit die Absenkung der EEG-Umlage an Letztverbraucher in allen Spannungsebenen weitergegeben werden kann; die hierfür vorgesehenen Regelungen sollen die jeweiligen Vertragsverhältnisse berücksichtigen.
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern