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DEHOGA zum Verpackungssteuer-Urteil

„Die Debatte um neue Verpackungssteuern kommt zur absoluten Unzeit – für Unternehmen wie Verbraucher. Die Belastungsgrenze ist erreicht. Unser Credo lautet: Überzeugung statt Steuer! Der DEHOGA lehnt eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab. Dabei geht es nicht nur um die Steuern, sondern auch um die damit verbundene Bürokratie.

Statt neuer Steuern und Belastungen kommt es vielmehr auf konstruktive und attraktive Lösungen für Mehrweg an. Das schafft Akzeptanz bei Gästen wie Unternehmern und erhöht die Nachfrage. Die Menschen brauchen keine Teuerungen, sondern müssen beim Thema Mehrweg mitgenommen werden. Sie müssen über die Vorteile der Nutzung von Mehrwegbehältern informiert und davon überzeugt werden; das Verbraucherbewusstsein muss insgesamt geschärft werden.“

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin DEHOGA Bundesverband

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HINTERGRUND:
Die Verpackungssteuer in Deutschland hat kürzlich eine bedeutende Entwicklung erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer für verfassungsgemäß erklärt. Diese Steuer, die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen gilt, erhebt 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen sowie 20 Cent auf Einwegbesteck und Trinkhalme. Ziel ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern.

Dieses Urteil könnte als Vorbild für andere Städte dienen, die ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen. So plant beispielsweise Köln die Einführung einer Verpackungssteuer zum 1. Januar 2026, um jährlich rund zehn Millionen Euro für den städtischen Haushalt zu generieren.

Es ist zu erwarten, dass nach dieser Entscheidung weitere Kommunen die Einführung einer Verpackungssteuer prüfen werden, um sowohl ökologische Ziele zu verfolgen als auch zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.

Quelle: ARD

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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