Ihr Ansprechpartner

Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

Einigung im Trilog Verfahren: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben

Der Europäische Rat, die EU-Kommission und das europäische Parlament haben sich am 3. Dezember darauf geeinigt, den Anwendungsbeginn der so genannten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben. Nachweispflichten für Unternehmen gelten somit erst ab dem 30.12.2025, für KMU ab dem 30.06.2026. Aus Sicht des DEHOGA bringt die Verschiebung vorerst ein wenig Entlastung, sie ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei dieser Verordnung einmal mehr um ein Bürokratieungetüm mit Ursprung in Brüssel handelt.


Hintergrund
Die seit Juni 2023 in Kraft getretene Entwaldungsverordnung soll ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Ziel ist eine entwaldungsfreie Lieferkette für Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee und deren Erzeugnisse (z. B. Schokolade). Zudem müssen die Produkte den Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprechen, was durch eine vorgeschriebene Sorgfaltspflichterklärung nachzuweisen ist.

Rechtssicherheit
Die Verschiebung der Verordnung ermöglicht Betroffenen mehr Zeit zur Vorbereitung. Bundesminister Cem Özdemir begrüßt die Einigung für zusätzliche Planungssicherheit und fordert praxistaugliche, bürokratiearme Lösungen von der EU-Kommission. Er kritisiert das Chaos in Brüssel und betont die Bedeutung einer realistischen Umsetzung für den Waldschutz.

Keine inhaltlichen Änderungen
Das EU-Parlament hat seine Vorschläge zu inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext nicht mehr aufrechterhalten. Gefordert worden war insbesondere eine Anpassung und Vereinfachung bei der Risikoeinstufung der Länder (sog. Länderbenchmarking).

Quelle: DEHOGAcompact

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern