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Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing
Hintergrund
Die seit Juni 2023 in Kraft getretene Entwaldungsverordnung soll ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Ziel ist eine entwaldungsfreie Lieferkette für Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee und deren Erzeugnisse (z. B. Schokolade). Zudem müssen die Produkte den Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprechen, was durch eine vorgeschriebene Sorgfaltspflichterklärung nachzuweisen ist.
Rechtssicherheit
Die Verschiebung der Verordnung ermöglicht Betroffenen mehr Zeit zur Vorbereitung. Bundesminister Cem Özdemir begrüßt die Einigung für zusätzliche Planungssicherheit und fordert praxistaugliche, bürokratiearme Lösungen von der EU-Kommission. Er kritisiert das Chaos in Brüssel und betont die Bedeutung einer realistischen Umsetzung für den Waldschutz.
Keine inhaltlichen Änderungen
Das EU-Parlament hat seine Vorschläge zu inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext nicht mehr aufrechterhalten. Gefordert worden war insbesondere eine Anpassung und Vereinfachung bei der Risikoeinstufung der Länder (sog. Länderbenchmarking).
Quelle: DEHOGAcompact
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