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Axel Klein

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Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

Fortgeltung der 7% | Akt. Sachstand nach gestriger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie den Nachrichten entnommen haben, erklärte das Bundesverfassungsgericht gestern die Umwidmung von Corona-Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Klimaprojekte für verfassungswidrig. Damit ist offen, wie geplante Ausgaben für Klimaprojekte finanziert werden können, da die 60 Milliarden Euro im Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds fehlen.

Ob und welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die aktuellen Haushaltsberatungen für 2024 ergeben, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen.

Wie geht es weiter?
Im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten die Mitglieder heute seit 13.00 Uhr in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung die Haushaltsbereinigung. Nach dpa-Informationen ist mit einem abschließenden Ausschussbeschluss allerdings erst in der kommenden Woche (voraussichtlich am Donnerstag, 23. November) zu rechnen. Der endgültige Haushaltsbeschluss im Bundestag ist derzeit weiterhin für den 1. Dezember vorgesehen. Ob die 7% Gegenstand der heutigen Beratungen sind, ist aktuell offen. Zugleich lassen sich auch die konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie noch nicht abschätzen. Die Lage ist unübersichtlich. Eine verlässliche Einordnung der unterschiedlichen Informationen ist derzeit nicht möglich.

Das Ringen um die 7% Mehrwertsteuer geht damit weiter. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, sorgfältig abzuwägen und die richtigen Prioritäten zu setzen. In dieser Situation gilt es alles dafür zu tun, dass Wachstum und Beschäftigung gestärkt werden. Die fatalen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft, die mit einer Steuererhöhung von 7 auf 19% verbunden wären, haben wir der Politik wiederholt und intensiv vorgetragen.
 
Klar bleibt, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten unsere guten Argumente für die 7% uneingeschränkt weiter. Nicht von ungefähr haben wir von Mitgliedern der Regierungsfraktionen auch und gerade in den letzten Tagen eine breite Zustimmung zu einer Verlängerung der 7 % erfahren.
 
Seien Sie versichert, wir halten weiter Kurs, um eine Steuererhöhung von 7 auf 19% für Speisen zum 1. Januar 2024 abzuwenden.
Mit herzlichen und kämpferischen Grüßen


Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Quelle: DEHOGAcompact 56/2023 - Sonderausgabe

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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