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Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing
Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.
In "meinDEHOGA"/Merkblätter erhalten Mitglieder einem umfassenden FAQ-Katalog zur Thematik. Weiterhin wird das Thema auch im nächsten Unternehmer-Chat (10. Dezember, 10 Uhr) behandelt.
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